Schulbegleitung

Eine Schulbegleitung ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit einer vorhandenen oder drohenden seelischen Behinderung, die auf Unterstützung angewiesen sind, den Schulbesuch in der für sie geeigneten Schulform. 

Die Schulbegleitung begleitet die Schüler:innen während eines Teils oder der gesamten Schulzeit einschließlich des Schulwegs und den Pausen, um Defizite zu kompensieren und Hilfestellung zu geben. Die Begleitung stellt für die betroffene Schüler:in ein Hilfs- und Kommunikationsmittel innerhalb der Klassengemeinschaft dar und unterstützt darin, die Lernangebote der Lehrer:innen anzunehmen und zu verarbeiten.

Die konkreten Aufgaben der Schulbegleitung hängen von den spezifischen persönlichen Erfordernissen der Schüler:in ab.

Steckbrief

Angebotsdetails

Schulbegleitung nach § 35 a SGB VIII
Teilhabe
Schulbesuch

Ihr Kontakt für Bad Mergentheim

Michel Ebert

Ihr Kontakt für Rothenburg und Ansbach

Anette Scheller