Erziehungs-
beistandschaften

Die Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII ist ein auf Freiwilligkeit und Einvernehmen beruhendes, ambulantes und erzieherisches Hilfeangebot, das in der Regel über einen längeren Zeitraum eingesetzt wird. Im Gegensatz zur Sozialpädagogischen Familienhilfe ist diese Hilfeform auf das Kind oder den Jugendlichen ausgelegt. Durch die systemisch-pädagogische Betrachtung werden die Familie und die Eltern auch in die Hilfe mit eingebunden.

Dem jungen Menschen wird zur Unterstützung und Begleitung für seine persönliche Entwicklung eine feste Bezugsperson zur Seite gestellt. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche ab ca. sechs Jahren, die in ihrer familiären oder sozialen Lebenssituation nicht mehr zurechtkommen und an Kinder und Jugendliche, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsdefizite aufweisen. Ebenso kommt die Hilfe bei gravierenden Schulproblemen zu tragen.

Steckbrief

Angebotsdetails

Erziehungsbeistandschaften nach § 30 SGB VIII
ambulante aufsuchende Hilfe

Ihr Kontakt für Bad Mergentheim

Michel Ebert

Ihr Kontakt für Würzburg/Miltenberg

Monika Bach, Lars Betz und Thomas Möginger

Ihr Kontakt für Rothenburg und Ansbach

Anette Scheller

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