Creglinger Workout zur neuen Cannabis-Gesetzgebung

Creglinger Workout - Fachsimpeln in den Feierabend

Das Format Creglinger Workout-Fachsimpeln in den Feierabend der Jugendhilfe Creglingen e. V.  und des hauseigenen Main-Tauber-Instituts ging vor Kurzem in die nächste Runde mit dem Thema „Noch eine Herausforderung in der Pädagogik: Das neue Cannabis-Gesetz“. Da der Referent leider kurzfristig absagen musste, sprangen Helmut Kaufmann, Sozialpädagoge und Suchttherapeut von der AGJ– Suchtberatungsstelle, und Moritz Gräbner, Mitarbeiter der Jugendhilfe Creglingen aus Würzburg, ein.

Die Zuhörer:innen im Schlosscafé Bad Mergentheim hörten einen interessanten und lebhaften Vortrag über die neue Cannabis-Gesetzgebung. So ist es jetzt Erwachsenen offiziell erlaubt drei Cannabis-Pflanzen zum Eigengebrauch zu Hause zu haben oder Cannabis über sogenannte Cannabis-Social-Clubs als volljähriges Mitglied zum Selbstkostenpreis zu erhalten. Die Clubs sind an sehr strenge Auflagen gebunden, so dass es derzeit noch kaum Clubs gibt. Derzeit ist somit der Konsum von Cannabis straffrei, der Erwerb ist allerdings immer noch illegal. Für Minderjährige ist beides untersagt.

Hintergrund des Gesetzgebers zur Lockerung war der Versuch, den Gesundheitsschutz der Konsumenten zu stärken, so dass die Inhaltsstoffe nachvollziehbar sind und der illegale Handel unterbunden wird. Es soll nun verstärkt über die Risiken aufgeklärt werden und mehr Prävention angeboten werden. Eine Stigmatisierung der Konsumenten sollte verhindert und die Strafverfolgungsbehörden entlastet werden. Ebenso verfolgte man mit dem neuen Gesetz eine Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes. Der Konsum ist erst ab 18 Jahren erlaubt, was allerdings von den Experten kritisch gesehen wurde. Aufgrund der Gehirnentwicklung hätte man sich ein späteres Alter für eine Konsumerlaubnis gewünscht.

Die Cannabispflanze ist schon sehr alt, bereits die Chinesen nutzten sie 3000 vor Christus als Heil- und Nutzpflanze für Kleidung, Stricke sowie als Beruhigungs- oder Schmerzmittel. In Europa entwickelte sie sich vom Schmerz- zum Suchtmittel. Laut Helmut Kaufmann ist seit Jahren die Streckung von Cannabis mit unbekannten Stoffen ein großes Problem. Diese sind oftmals hochgradig giftig. Ebenso wurden in den letzten Jahren immer mehr synthetisches Cannabis auf den Drogenmarkt geschwemmt, das komplett künstlich hergestellt ist. Dies kann zu sehr starken Nebenwirkungen führen.

Man unterscheidet ebenso wie beim Alkohol einen „normalen Konsum“ und eine Abhängigkeit. Bei einem übermäßigen Konsum und Abhängigkeit spielen wie bei allen Drogen die Faktoren des Suchtdreiecks: eigene Person – Umgebung - Droge, eine große Rolle. Gräbner berichtete aus der Jugendhilfe-Praxis, dass man zuvor einen Konsum von Cannabis tabuisiert hätte, heute könne man offener mit den Jugendlichen darüber reden und auch Hilfeangebote früher einleiten.

Gräbner und Kaufmann wiesen auf die Nachteile der Gesetzesänderung hin. Aufgrund der Leglaisierung bagatellisieren Jugendliche die Droge und zeigen sich uneinsichtig bei riskantem Konsum. Man kann sie auch weniger zu einer Suchtberatung bewegen. Ein Einstieg in ein Ermittlungsverfahren, um kriminelle Strukturen der Dealer freizulegen. wird aus Sicht der Polizei erschwert.

Die Referenten sind sich einig, dass die Entkriminalisierung ein wichtiger Schritt war und ein Anfang geschafft ist. Allerdings benötigt es noch einige Zeit bis das Gesetz in der Praxis austariert ist und es wird alle Beteiligten noch lange beschäftigen.

Nach dem fachlichen Input gab es die Möglichkeit zum Austausch und eine kleine Stärkung.

Die AGJ Suchtberatungsstelle hat ihren Sitz in Tauberbischofsheim mit tageweisen Beratungsangeboten in Bad Mergentheim und Wertheim. Ihr Angebot reicht von Prävention, NPU-Vorbereitungen, Beratung von Betroffenen und Angehörigen bis zur Vermittlung von stationären oder ambulanten Therapieangeboten sowie Nachsorge. Wer mehr über die Arbeit der Beratungsstelle erfahren möchte oder Hilfe benötigt: Suchtberatungsstelle | Suchtberatung im Main-Tauber-Kreis