Die Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII ist ein auf Freiwilligkeit und Einvernehmen beruhendes, ambulantes und erzieherisches Hilfeangebot, das in der Regel über einen längeren Zeitraum eingesetzt wird.
Dem jungen Menschen wird zur Unterstützung und Begleitung für seine persönliche Entwicklung eine feste Bezugsperson zur Seite gestellt. Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche ab ca. 6 Jahre, die in ihrer familiären oder sozialen Lebenssituation nicht mehr zurechtkommen und an Kinder und Jugendliche, die Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsdefizite aufweisen.
Ihre Ansprechpartner finden Sie bei der Mobilen Jugendbetreuung Bad Mergentheim, Würzburg oder Rothenburg ob der Tauber/Ansbach.