Die Tagesgruppe versteht sich als familienergänzende bzw. familienunterstützende Hilfe und sieht ihre Aufgabe darin, Angebote für entwicklungsverzögerte und verhaltensauffällige Kinder und deren Familien zur vorübergehenden Entlastung, Aufarbeitung und Neuorientierung anzubieten.
Die Erziehung in einer Tagesgruppe gemäß § 32 KJHG stellt im „Katalog der Erziehungshilfen“ als teilstationäre Maßnahme eine Schnittstelle zwischen der ambulanten und der vollstationären Erziehungshilfe dar.
Im § 32 KJHG wird der Auftrag des Gesetzgebers an die Tagesgruppe wie folgt formuliert:
„Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie sichern.“